Die Praxis
Neben den "normalen" praktischen Ausbildungsstunden in denen Sie die Fähig- und Fertigkeiten zum Umgang mit einem Kraftfahrzeug erlernen, schreibt der Gesetzgeber folgende Sonderfahrten vor. (siehe unten). Damit soll das Unfallrisiko bei Fahranfängern auf Autobahnen, Landstraßen und bei Dunkelheit gesenkt werden. Sie dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.

Torsten Rösler